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Recht & BFSG

MLBF: So prüft die Behörde Ihre Website auf Barrierefreiheit

Seit Januar 2026 kontrolliert die MLBF in Magdeburg, ob Websites die BFSG-Anforderungen erfüllen, und sie hat ihre Prüfstrategie veröffentlicht. Dieser Ratgeber zeigt, wie eine Prüfung abläuft, was die automatisierten Scans der Behörde finden und wie Sie sich vorbereiten, bevor Post aus Magdeburg kommt.

Redaktion accessibility-check.aiAktualisiert am 10. Juli 20269 Min. LesezeitNormale Ansicht

Seit Januar 2026 hat die Durchsetzung des BFSG eine Adresse: Magdeburg. Dort sitzt die MLBF, die gemeinsame Marktüberwachungsstelle aller 16 Bundesländer, und kontrolliert bundesweit, ob Websites, Shops und Apps die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Das Bemerkenswerte daran: Die Behörde hat ihre Prüfstrategie veröffentlicht. Wie kontrolliert wird, muss also niemand erraten, man kann es nachlesen. Dieser Ratgeber fasst zusammen, wer die MLBF ist, wie eine Prüfung abläuft, was die automatisierten Scans der Behörde finden und was nicht, und was zu tun ist, wenn ein Schreiben aus Magdeburg kommt.

Wer ist die MLBF?

Der volle Name ist sperrig: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Dahinter steht eine Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg, errichtet am 26. September 2025 durch einen Staatsvertrag aller 16 Bundesländer. Rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwachen von dort aus für das gesamte Bundesgebiet, ob die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes eingehalten werden. Es gibt also nicht 16 Landesbehörden mit 16 Auslegungen, sondern eine zentrale Stelle für ganz Deutschland.

Zur Erinnerung: Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Im ersten halben Jahr blieb die Durchsetzung weitgehend abstrakt, seit Januar 2026 ist sie es nicht mehr. Wer die Übergangszeit hat verstreichen lassen, hat jetzt eine Behörde als Gegenüber, die genau für diesen Fall geschaffen wurde.

Zuständig ist die MLBF für alle Produkte und Dienstleistungen, die das BFSG erfasst: vom Onlineshop über Banking-Portale bis zum Ticketautomaten. Ob Ihr Angebot überhaupt darunter fällt und welche Ausnahmen es gibt, klärt unser Ratgeber BFSG einfach erklärt. Hier geht es um das, was danach kommt: die Kontrolle. Erste Anlaufstelle für offizielle Informationen und Beschwerdewege ist die Website der Behörde, mlbf-barrierefrei.de.

Rund 70 Leute für den gesamten deutschen Markt: Diese Zahl erklärt die Arbeitsweise der Behörde besser als jedes Organigramm. Niemand in Magdeburg wird Millionen von Websites von Hand durchklicken. Also priorisiert die MLBF, was hereinkommt, und automatisiert, was sich automatisieren lässt. Genau diese zwei Mechanismen beschreibt ihre Strategie, und beide lassen sich vorhersehen.

Wie eine Prüfung abläuft: Beschwerden zuerst, Scans in der Breite

Seit Januar 2026 befindet sich die MLBF in der aktiven Kontrollphase. Ihre Marktüberwachungsstrategie, datiert auf den 8. Januar 2026 und beschlossen am 29. Januar 2026, ist öffentlich einsehbar. Für eine Aufsichtsbehörde ist das ungewöhnlich transparent. Und es ist eine Einladung: Wer die Strategie liest, weiß, worauf er sich einstellen muss. Sie beschreibt zwei Prüfwege.

Erster Weg, mit Vorrang: Beschwerden. Verbraucher und Verbände können sich nach § 32 BFSG direkt bei der MLBF beschweren. Diese Beschwerden sind laut Strategie der wichtigste Prüfauslöser. Übersetzt heißt das: Der kürzeste Weg in eine behördliche Prüfung führt über einen Nutzer, der an Ihrer Website gescheitert ist. Ein blinder Kunde, der Ihr Bestellformular nicht ausfüllen kann, braucht dafür keinen Anwalt und keine Kanzlei. Eine Meldung bei der Behörde genügt.

Beschwerden haben für die Behörde einen praktischen Vorteil: Sie zeigen auf eine konkrete Barriere bei einem konkreten Anbieter. Die Prüfung startet also nicht bei null, sondern mit einem klaren Verdacht. Für Betreiber gilt die umgekehrte Lehre: Die Barriere, über die sich jemand beschwert, ist selten die einzige. Wer eine Meldung erhält, sollte die ganze Website prüfen, nicht bloß die gemeldete Stelle.

Zweiter Weg: eigene Scans. Parallel dazu prüft die MLBF aktiv und systematisch. Sie setzt technische Prüfsoftware ein, die Websites automatisiert auf Barrieren untersucht, um Nichtkonformität in der Breite zu finden, nicht nur dort, wo sich jemand beschwert hat. Der Accessibility-Experte Marcus Herrmann hat die Strategie im Detail analysiert; die Lektüre lohnt sich für alle, die verstehen wollen, wie die Behörde arbeitet. Die Kurzfassung: Abwarten ist keine Strategie, denn geprüft wird auch ohne Anlass.

Zur Einordnung, Stand Juli 2026: Die Behörde ist jung, ihre Praxis entwickelt sich noch. Was heute gilt, steht in der Strategie; wie streng einzelne Fälle behandelt werden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Sicher ist die Richtung: Aus der Frage, ob kontrolliert wird, ist die Frage geworden, wann Ihre Website an der Reihe ist.

Ihr eigener Meldeweg ist die erste Verteidigungslinie

Jede Barriere-Meldung, die ein Nutzer direkt bei Ihnen loswird und die Sie schnell lösen, landet nicht in Magdeburg. Ein gut sichtbarer Kontaktweg für Barrieren ist deshalb keine Kosmetik: Er fängt genau die Fälle ab, die sonst zum wichtigsten Prüfauslöser der Behörde werden.

Was die automatischen Scans finden und was nicht

Die wichtigste Nuance der Strategie steckt in einem Wort: Vorprüfung. Die automatisierten Scans der MLBF sind keine abschließende Bewertung, sondern ein Filter. Automatische Tests decken nur rund 30 Prozent der WCAG-Kriterien ab, also der Erfolgskriterien der WCAG 2.2, auf die das BFSG über die europäische Norm EN 301 549 verweist. Websites, die im Scan auffallen, werden anschließend manuell geprüft, von Menschen, nicht von Software.

Was heißt maschinenlesbar? Ein Beispiel: Ein Formularfeld ohne Beschriftung ist für Screenreader-Nutzer ein Blindflug, sie hören „Eingabefeld“, mehr nicht. Dass die Beschriftung fehlt, erkennt Software zuverlässig und in Sekunden. Ob eine vorhandene Beschriftung inhaltlich passt, erkennt sie nicht. Nach diesem Muster funktioniert die gesamte Arbeitsteilung zwischen Scan und manueller Prüfung.

Für die Praxis heißt das zweierlei. Erstens: Was ein Scan findet, sind die maschinenlesbaren Verstöße. Genau diese Fehler stehen bei der Vorprüfung im Schaufenster, und es sind dieselben, die jedes andere Prüf-Tool ebenfalls sieht.

Findet der automatische ScanSieht erst die manuelle Prüfung
Bilder ohne AlternativtextOb der vorhandene Alternativtext das Bild sinnvoll beschreibt
Zu schwache FarbkontrasteOb Inhalte in einer nachvollziehbaren Reihenfolge vorgelesen werden
Formularfelder ohne BeschriftungOb Fehlermeldungen verständlich sagen, was zu korrigieren ist
Fehlende Dokumentsprache, leere Links und ButtonsOb sich die Seite komplett per Tastatur bedienen lässt, ohne Fallen

Zweitens: Ein sauberer Scan ist keine Entwarnung. Wer nur die maschinell prüfbaren Punkte behebt, hat die übrigen rund 70 Prozent der Kriterien noch nicht angefasst und kann in der manuellen Prüfung trotzdem durchfallen. Umgekehrt gilt aber auch: Wer schon im automatischen Scan durchfällt, signalisiert der Behörde, dass nicht einmal die Basis stimmt. Die maschinell erkennbaren Fehler zuerst zu beheben, etwa Kontraste mit dem Kontrast-Checker nachzumessen, ist deshalb die logische Reihenfolge: Es sind exakt die Fehler, die die Vorprüfung der MLBF anspringen lassen.

Ein grüner Scan ist kein Persilschein

Automatische Tools, unsere eingeschlossen, prüfen den maschinenlesbaren Teil der WCAG. Lesereihenfolge, verständliche Sprache und die Qualität von Alternativtexten bewertet weiterhin ein Mensch. Planen Sie beides ein: den Scan als schnelle Vorprüfung, die manuelle Kontrolle für den Rest.

Post aus Magdeburg: die Eskalationskette

Stellt die Behörde Verstöße fest, folgt ein gestuftes Verfahren. Sie beginnt nicht mit dem Bußgeldbescheid, sondern mit der Gelegenheit zur Korrektur. Die Stufen im Überblick, nachzulesen im Gesetzestext des BFSG:

  1. Aufforderung zur Nachbesserung: Die MLBF benennt die festgestellten Verstöße und setzt eine Frist zur Korrektur. Das ist der Regelfall am Anfang und Ihre beste Gelegenheit, das Verfahren geräuschlos zu beenden.
  2. Behördliche Anordnungen: Verstreicht die Frist ohne erkennbare Nachbesserung, kann die Behörde konkrete Maßnahmen verbindlich anordnen.
  3. Bußgeld: Nach § 37 BFSG drohen Bußgelder bis 100.000 Euro.
  4. Untersagung: Als letztes Mittel kann die Behörde die Erbringung der Dienstleistung untersagen. Für einen Onlineshop heißt das im Klartext: kein Verkauf mehr an deutsche Verbraucher.

Dokumentation ist dabei mehr wert, als viele denken. Bewahren Sie das Schreiben auf, exportieren Sie Scan-Reports mit Datum, halten Sie fest, welcher Verstoß wann behoben wurde. Wenn die Behörde nachfasst, ist belegter Fortschritt Ihr stärkstes Argument. Ein vager Verweis auf laufende Arbeiten ist keiner.

Liegt ein Schreiben der MLBF im Postfach, gilt: Ruhe bewahren, Frist notieren, die benannten Verstöße mit einem eigenen Scan abgleichen und jede Behebung dokumentieren. Anders als bei einer Abmahnung sitzt Ihnen keine Kanzlei mit Kostennote gegenüber, sondern eine Behörde mit gesetzlichem Auftrag und einem gestuften Verfahren. Beide Risiken laufen allerdings unabhängig voneinander: Was bei anwaltlichen Schreiben zu tun ist, behandelt unser Ratgeber zur BFSG-Abmahnung.

Vorbereitung: bestehen Sie die Prüfung, bevor sie stattfindet

Die veröffentlichte Strategie hat einen praktischen Nebeneffekt: Sie können exakt das vorab prüfen, was die Behörde prüft. Aus den zwei Prüfwegen ergibt sich die Reihenfolge von selbst.

  • Website automatisiert scannen und dieselbe Klasse von Verstößen finden, die auch die Prüfsoftware der Behörde sieht
  • Maschinell erkennbare Fehler zuerst beheben: Alternativtexte, Kontraste, Formular-Beschriftungen, Dokumentsprache
  • Manuell nachprüfen, was kein Scan sieht: Tastaturbedienung, Lesereihenfolge, verständliche Fehlermeldungen
  • Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen und aktuell halten, mit ehrlichem Stand statt Wunschdenken
  • Eigenen Meldeweg für Barrieren anbieten und Meldungen schnell beantworten
  • Nach jedem Release erneut scannen, damit Updates keine neuen Barrieren einbauen

Der letzte Punkt der Liste wird am häufigsten unterschätzt. Barrierefreiheit ist kein Zustand, sondern ein Prozess: Jedes neue Template, jedes Plugin-Update, jedes hastig eingefügte Banner kann Barrieren einbauen, die gestern noch nicht da waren. Ein wiederkehrender automatischer Check kostet wenig und verhindert, dass Sie bei einer Prüfung von Ihrer eigenen Website überrascht werden.

Ein Wort zur Barrierefreiheitserklärung: Sie ist das erste Dokument, das ein Prüfer aufruft, und der einfachste Abgleich überhaupt. Behauptet die Erklärung volle Konformität, während der Scan zwanzig Bilder ohne Alternativtext zeigt, ist der Widerspruch in zwei Minuten dokumentiert. Welche Angaben hineingehören, steht im Ratgeber zu den Pflichtangaben der Barrierefreiheitserklärung.

Häufige Fragen zur MLBF

Was genau ist die MLBF?

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen ist eine Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg. Alle 16 Bundesländer haben sie am 26. September 2025 per Staatsvertrag errichtet. Rund 70 Beschäftigte kontrollieren von dort aus bundesweit, ob die Anforderungen des BFSG eingehalten werden. Seit Januar 2026 läuft die aktive Kontrollphase.

Kann mich wirklich jeder bei der Behörde melden?

Verbraucher und Verbände können Beschwerden nach § 32 BFSG direkt bei der MLBF einreichen, und laut der veröffentlichten Strategie sind diese Beschwerden der wichtigste Prüfauslöser. Ein eigener, gut sichtbarer Meldeweg auf Ihrer Website fängt viele dieser Fälle ab, bevor sie zur Behörde gehen: Wer schnell eine Lösung bekommt, beschwert sich selten weiter.

Reicht es, wenn der automatische Scan nichts findet?

Nein. Automatische Tests decken nur rund 30 Prozent der WCAG-Kriterien ab, auch bei der Behörde sind sie nur die Vorprüfung. Auffällige Websites werden anschließend manuell geprüft. Ein sauberer Scan ist die Eintrittskarte, nicht die Ziellinie: Tastaturbedienung, Lesereihenfolge und die Qualität von Alternativtexten muss ein Mensch bewerten.

Was kann die MLBF im schlimmsten Fall verhängen?

Das Verfahren ist gestuft: erst die Aufforderung zur Nachbesserung mit Frist, dann verbindliche Anordnungen, dann Bußgelder bis 100.000 Euro nach § 37 BFSG. Im Extremfall kann die Behörde die Erbringung der Dienstleistung untersagen. Wer die erste Frist ernst nimmt und sichtbar nachbessert, nimmt dem Verfahren früh die Grundlage.

Ist ein Brief der MLBF dasselbe wie eine Abmahnung?

Nein. Die MLBF ist eine Behörde und arbeitet mit einem gestuften Verwaltungsverfahren. Eine Abmahnung kommt dagegen von einer Kanzlei im Auftrag eines Mitbewerbers und zielt auf Unterlassungserklärung und Kostenerstattung. Beide Risiken laufen unabhängig voneinander. Die Behebung der Barrieren entschärft beide, deshalb lohnt sie sich doppelt.

Wie schnell muss ich reagieren, wenn die Behörde schreibt?

Maßgeblich ist die Frist, die die MLBF in ihrer Aufforderung zur Nachbesserung setzt. Notieren Sie sie sofort, gleichen Sie die benannten Verstöße mit einem eigenen Scan ab und dokumentieren Sie jede Korrektur. Können Sie innerhalb der Frist sichtbare Fortschritte nachweisen, ist viel gewonnen. Bei Unklarheiten über die rechtliche Tragweite hilft anwaltliche Beratung.

Prüft die MLBF nur Websites?

Nein. Die Behörde überwacht alle Produkte und Dienstleistungen, die das BFSG erfasst, der volle Name nennt beide ausdrücklich. Neben Websites und Apps gehören zum Beispiel auch Ticketautomaten dazu. Für die meisten Unternehmen ist trotzdem die eigene Website der Ort, an dem eine Prüfung zuerst sichtbar wird, weil sie öffentlich erreichbar und automatisiert scanbar ist.

Die MLBF hat offengelegt, wie sie arbeitet: Beschwerden mit Vorrang, automatisierte Scans in der Breite, manuelle Prüfung bei Auffälligkeiten. Die Vorbereitung ist damit keine Rätselaufgabe mehr, sondern eine Fleißaufgabe mit bekannter Reihenfolge. Der Scan oben zeigt Ihnen in zwei Minuten, was eine Prüfsoftware auf Ihrer Website findet. Danach wissen Sie mehr als die meisten, die auf den Brief warten.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt. Stand: Juli 2026.