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Recht & BFSG

BFSG im Onlineshop: Was Shopify-, WooCommerce- und Shopware-Händler jetzt tun müssen

Onlineshops für Verbraucher fallen unter das BFSG, und seit 2026 wird geprüft. Dieser Ratgeber klärt die Betroffenheit in drei Schritten, rechnet die Kleinstunternehmen-Ausnahme präzise durch und zeigt, wo in Shopify, WooCommerce und Shopware die typischen Barrieren stecken.

Redaktion accessibility-check.aiAktualisiert am 10. Juli 20269 Min. LesezeitNur Text

Ihr Shop läuft auf Shopify, WooCommerce oder Shopware, und in den Händler-Foren taucht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz inzwischen häufiger auf als jede Versandkosten-Frage. Die Unruhe hat einen Grund: Es geht nicht mehr um ein Gesetz, das irgendwann kommt. B2C-Onlineshops sind als Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr vom BFSG erfasst, die Marktüberwachung prüft seit Januar 2026 auch mit automatisierten Scans, und seit August 2025 laufen Abmahnwellen gezielt gegen Shops. Dieser Ratgeber beantwortet die zwei Fragen, die jetzt zählen: Gilt das Gesetz für Ihren Shop, und was genau ist zu tun. Die erste klären Sie direkt hier.

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Gilt das BFSG für Ihren Shop? Drei Prüfschritte

Das Gesetz zählt die erfassten Produkte und Dienstleistungen in § 1 BFSG abschließend auf, und Onlineshops für Verbraucher stehen praktisch ganz oben auf dieser Liste. Ob Sie Sneaker, Kaffeebohnen oder Ersatzteile verkaufen, spielt keine Rolle: Auf die Branche kommt es nicht an, auf den Kundenkreis schon. Die Grundlagen des Gesetzes, von der EU-Richtlinie dahinter bis zu den Fristen, haben wir im Ratgeber BFSG einfach erklärt beschrieben. Hier geht es um die Shop-Praxis, und die Betroffenheit klären Sie in drei Schritten:

  1. Können Verbraucher bei Ihnen bestellen? Es zählt nicht, was Sie beabsichtigen, sondern was technisch möglich ist. Wenn eine Privatperson mit Name und Lieferadresse einen Kauf abschließen kann, richtet sich der Shop auch an Verbraucher.
  2. Greift die Kleinstunternehmen-Ausnahme? Nur bei weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, beides zugleich. Die genaue Rechnung folgt im nächsten Abschnitt.
  3. Sind Sie wirklich rein B2B? Nur mit einer wirksamen Beschränkung auf Geschäftskunden, etwa einer Gewerbenachweis-Prüfung. Ein Satz in den AGB reicht dafür nicht.

Wer Schritt 1 mit Ja und die Schritte 2 und 3 mit Nein beantwortet, ist im Anwendungsbereich und kann direkt zum Fahrplan weiter unten springen. Für alle, die bei Schritt 2 oder 3 zögern, folgen jetzt die zwei Stellen, an denen die Selbsteinschätzung am häufigsten danebenliegt.

Die Ausnahme, richtig gerechnet

Nach § 3 Abs. 3 BFSG sind Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen ist, wer weniger als 10 Beschäftigte hat und zugleich höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreicht. Das unscheinbare Wort „und“ wird am häufigsten überlesen: Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Ein kleines Team allein befreit nicht, ein kleiner Umsatz allein auch nicht.

BeschäftigteJahresumsatzErgebnis
91,8 Mio. EuroBefreit: beide Bedingungen erfüllt
33,0 Mio. EuroBetroffen: der Umsatz liegt über 2 Mio. Euro, das kleine Team ändert daran nichts
121,5 Mio. EuroBetroffen: 10 oder mehr Beschäftigte, der niedrige Umsatz hilft nicht
8exakt 2,0 Mio. EuroNoch befreit: „höchstens 2 Millionen“ schließt die Grenze mit ein

Der zweite Fall ist der Klassiker unter den Fehleinschätzungen: drei Leute, ein gut laufender Shop, 3 Millionen Euro Umsatz, und das Gesetz gilt in voller Breite. Prüfen Sie die Zahlen außerdem jedes Jahr neu. Ein Shop, der über eine der beiden Grenzen wächst, verliert die Befreiung.

Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme des § 3 Abs. 3 BFSG befreit ausschließlich von den Pflichten für Dienstleistungen. Wer erfasste Produkte herstellt oder importiert, muss die Anforderungen unabhängig von Größe und Umsatz erfüllen. Und auch der befreite Shop verliert Kunden an Barrieren: Ein Kaufabbruch fragt nicht nach § 3.

„Wir verkaufen doch nur an Firmen“: die B2B-Falle

Reine B2B-Shops sind vom BFSG nicht erfasst, das stimmt. Nur ist „rein B2B“ ein Zustand und kein Hinweistext. Solange faktisch jede Privatperson im Shop bestellen kann, richtet sich das Angebot auch an Verbraucher, egal was im Kleingedruckten steht. Ein AGB-Satz „Verkauf nur an Gewerbetreibende“ überzeugt wenig, wenn das Bestellformular ihn gar nicht kennt.

Wirksam wird die Beschränkung erst durch Technik: eine verpflichtende Prüfung des Gewerbenachweises bei der Registrierung, Preise und Warenkorb erst nach der Freischaltung, dokumentierte Ablehnung privater Bestellversuche. Wer sich auf B2B berufen will, sollte diesen Riegel sauber einbauen und die Umsetzung festhalten. Alles darunter ist eine Wette darauf, dass niemand genauer hinsieht. Seit 2026 sehen Behörde und Abmahner genauer hin.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Werkzeug-Großhändler schreibt „nur für gewerbliche Abnehmer“ in die AGB, aber der Checkout akzeptiert jede Privatadresse samt Kartenzahlung. Faktisch betreibt er einen B2C-Shop mit B2B-Etikett. Genau diese Konstellation fällt bei einer Prüfung zuerst auf, weil sie sich mit einer einzigen Testbestellung belegen lässt.

Was seit 2026 real passiert

Die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) prüft seit Januar 2026 aktiv, neben Beschwerden auch mit automatisierten Software-Vorprüfungen. Für Onlineshops ist das besonders relevant, weil Shops für solche Scans das dankbarste Ziel sind: Jede Produktseite folgt demselben Template, ein Fehler im Template wiederholt sich tausendfach über den ganzen Katalog. Wie die Behörde vorgeht und was ein Brief von ihr bedeutet, beschreibt der Ratgeber zur MLBF-Marktüberwachung; offizielle Informationen finden Sie auf mlbf-barrierefrei.de.

Am Ende der behördlichen Eskalation stehen Bußgelder bis 100.000 Euro nach § 37 BFSG. Parallel dazu läuft seit August 2025 ein zweites Risiko: Abmahnwellen, die sich gezielt gegen Onlineshops richten, Stand Juli 2026 ohne Anzeichen von Ermüdung. Falls so ein Schreiben bereits in Ihrem Posteingang liegt: Fristen notieren, nichts ungeprüft zahlen und zuerst den Ratgeber BFSG-Abmahnung erhalten: was tun? lesen. Bei einer echten Abmahnung gehört zusätzlich anwaltlicher Rat dazu.

Warum Shops zuerst auffallen

Automatisierte Prüfungen finden vor allem das, was maschinell messbar ist: fehlende Alt-Texte, unbeschriftete Formularfelder, zu schwache Kontraste. In einem Shop stecken genau diese Fehler im Template und damit auf jeder einzelnen Produktseite. Was ein Scan nicht bewertet, etwa ob ein Alt-Text inhaltlich taugt, bleibt trotzdem Ihre Aufgabe.

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Shopify, WooCommerce, Shopware: die Pflicht liegt beim Händler

Eine verbreitete Hoffnung vorweg: „Das regelt doch die Plattform“ trägt rechtlich nicht. Das BFSG nimmt den Wirtschaftsakteur in die Pflicht, der die Dienstleistung gegenüber Verbrauchern erbringt, und das ist der Händler. Shopify, WooCommerce und Shopware liefern die Technik. Ob Ihr konkreter Shop mit Ihrem Theme, Ihren Apps und Ihren Inhalten barrierefrei ist, verantworten Sie.

Die typischen Barrieren sitzen dabei selten im Kern des Shopsystems. Sie entstehen in dem, was darauf aufgebaut wird:

  • Checkout: der kritischste Pfad im ganzen Shop. Wer hier mit der Tastatur stecken bleibt oder unbeschriftete Formularfelder vorfindet, kann nicht kaufen, so barrierefrei die Startseite auch sein mag.
  • Slider und Karussells: automatisch rotierende Inhalte aus Theme oder App, oft ohne Möglichkeit, sie zu pausieren.
  • Pop-ups und Overlays: Newsletter-Fenster und Banner, die sich mit der Tastatur nicht schließen lassen und Nutzer regelrecht einsperren.
  • Produktbilder ohne Alt-Texte: der maschinell am leichtesten erkennbare Verstoß, in Shops wegen der schieren Bildmenge besonders häufig.
  • Rechnungs-PDFs: Dokumente, die Teil der Dienstleistung sind, müssen ebenfalls zugänglich sein. Genau das wird fast immer übersehen.

Der Fünf-Minuten-Test für jeden Shop

Legen Sie die Maus weg und kaufen Sie ein Produkt nur mit der Tastatur: Tab, Enter, Pfeiltasten, von der Startseite bis zur Bestellbestätigung. Jede Stelle, an der Sie hängen bleiben oder nicht mehr sehen, wo Sie gerade sind, ist eine Barriere im wichtigsten Pfad Ihres Shops.

Shopify

Das Theme entscheidet über die Grundlagen: Überschriften-Struktur, sichtbarer Tastatur-Fokus, bedienbare Navigation. Dazu kommen Apps, die eigenen Code in den Shop laden, von der Bewertungs-App bis zum Countdown-Banner, und jede kann neue Barrieren mitbringen. Die Alt-Texte Ihrer Produktbilder pflegen ohnehin Sie selbst, keine App nimmt Ihnen die Formulierung ab. Wiederholen Sie den Tastatur-Test deshalb nach jeder App-Installation; was gestern noch funktionierte, kann heute blockiert sein.

WooCommerce

WooCommerce erbt Stärken und Schwächen seines WordPress-Unterbaus: maximale Freiheit, maximale Streuung. Theme, Page-Builder und Plugins stammen oft von einem Dutzend verschiedener Anbieter, und jedes Update kann die Zugänglichkeit verändern, in beide Richtungen. Wie Sie die WordPress-Basis solide aufstellen, zeigt der Ratgeber WordPress barrierefrei machen. Für den Shop-Teil gelten dieselben Regeln mit höherem Einsatz, denn am Ende des Wegs steht ein Kaufabschluss, kein Blogartikel.

Shopware

Bei Shopware gilt dieselbe Arbeitsteilung: Das System liefert die Basis, Barrieren entstehen durch das gewählte Theme, durch Erweiterungen aus dem Store und durch eigene Inhalte. Prüfen Sie zusätzlich die automatisch erzeugten Dokumente. Rechnungen und Auftragsbestätigungen als PDF gehören zur Dienstleistung; wie Sie solche Dateien direkt im Browser prüfen und was ein zugängliches PDF ausmacht, erklärt der Ratgeber PDF barrierefrei prüfen.

Bei den Produktbildern lohnt System statt Einzelfall: Ein Shop mit 2.000 Artikeln braucht keine 2.000 spontanen Einfälle, sondern einen Arbeitsablauf. Die Regeln dafür stehen im W3C-Bild-Tutorial und im Ratgeber Alt-Texte richtig schreiben.

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Alt-Text-Entwürfe für Produktbilder in Serie erstellen. Jeden Vorschlag prüfen Sie im Kontext, erst dann wandert er in den Shop.

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Der Fahrplan: in sieben Schritten zum konformen Shop

Der Weg ist für alle drei Systeme derselbe, nur die Werkzeuge unterscheiden sich. Technischer Maßstab sind die WCAG auf Stufe AA, auf die die europäische Norm EN 301 549 verweist.

  1. Betroffenheit klären: die drei Prüfschritte oben beantworten, im Zweifel mit dem BFSG-Check. Das Ergebnis bestimmt, wie viel Tempo die übrigen Schritte brauchen.
  2. Ist-Zustand scannen: den Shop automatisch gegen die WCAG prüfen lassen, inklusive Produktseiten, Warenkorb und Checkout. Der Report ist Ihre priorisierte Arbeitsliste.
  3. Checkout zuerst beheben: Tastaturbedienung, beschriftete Formularfelder, verständliche Fehlermeldungen. Ein barrierefreier Katalog nützt nichts, wenn der Kauf an der Kasse scheitert.
  4. Produktbilder mit Alt-Texten versorgen: erst die Lücken im Template schließen, dann den Bestand systematisch abarbeiten, die umsatzstärksten Produkte zuerst.
  5. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: den erreichten Stand dokumentieren, bekannte Lücken ehrlich benennen, im Footer verlinken. Welche Angaben hineingehören, steht im Ratgeber Barrierefreiheitserklärung: Pflichtangaben.
  6. Theme- und App-Auswahl umstellen: Barrierefreiheit wird Auswahlkriterium für alles, was neu in den Shop kommt. Eine Barriere, die nie eingebaut wird, muss nie repariert werden.
  7. Monitoring einrichten: jedes Theme-Update und jede neue App kann Barrieren zurückbringen. Ein regelmäßiger automatischer Scan fängt Regressionen ab, bevor Behörde oder Kunden sie finden.

Häufige Fragen zum BFSG im Onlineshop

Muss mein Shop das BFSG erfüllen, obwohl Shopify die Technik stellt?

Ja. Das BFSG verpflichtet den Anbieter der Dienstleistung, und das sind Sie als Händler, nicht die Plattform. Shopify, WooCommerce oder Shopware liefern die Infrastruktur, aber Theme-Wahl, Apps, Inhalte und Alt-Texte liegen in Ihrer Hand. Vor Behörde und Abmahnern steht der Shopbetreiber, nicht der Software-Hersteller.

Ich habe nur drei Mitarbeiter. Bin ich damit raus?

Nur wenn zusätzlich Ihr Jahresumsatz höchstens 2 Millionen Euro beträgt. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz. Drei Mitarbeiter mit 3 Millionen Euro Umsatz sind betroffen. Bei exakt 2,0 Millionen sind Sie dagegen noch befreit, denn „höchstens“ schließt die Grenze ein.

Reicht ein AGB-Hinweis „Verkauf nur an Gewerbetreibende“?

In aller Regel nicht. Die B2B-Ausnahme setzt voraus, dass Verbraucher wirksam ausgeschlossen sind, und ein Satz in den AGB ändert nichts daran, dass faktisch jeder bestellen kann. Wirksam ist eine technische Beschränkung, etwa eine verpflichtende Gewerbenachweis-Prüfung, bevor der Bestellvorgang freigeschaltet wird.

Wie fällt mein Shop überhaupt auf?

Auf zwei Wegen. Die Marktüberwachungsstelle MLBF prüft seit Januar 2026 aktiv, auch mit automatisierten Scans, und geht Beschwerden von Verbrauchern nach. Daneben laufen seit August 2025 Abmahnwellen gezielt gegen Onlineshops. Maschinell erkennbare Fehler wie fehlende Alt-Texte machen einen Shop dabei besonders schnell zum Treffer.

Gehören meine Rechnungs-PDFs wirklich auch dazu?

Ja. Dokumente, die Teil der Dienstleistung sind, müssen zugänglich sein, und die automatisch erzeugte Rechnung gehört dazu. Viele Shopsysteme erzeugen diese PDFs ohne saubere Struktur. Prüfen Sie eine Beispielrechnung, bevor es jemand anderes tut; oft lässt sich das Problem zentral in der PDF-Vorlage beheben.

Macht ein barrierefreies Theme meinen Shop automatisch konform?

Nein, es ist die halbe Miete, mehr nicht. Das Theme liefert Struktur, Fokus-Führung und Navigation, aber Apps, eigene Inhalte, Produktbilder und der Checkout kommen dazu. Konform ist der Shop als Ganzes oder gar nicht. Ein gutes Theme senkt den Aufwand erheblich, ersetzt aber weder den Scan noch die Nacharbeit.

Für die meisten Händler endet die Betroffenheits-Frage mit einem Ja, und danach zählt Reihenfolge statt Hektik: Checkout, Bilder, Erklärung, Monitoring. Den ersten Schritt erledigt der BFSG-Check oben in zwei Minuten. Er ersetzt das Rätselraten durch einen Befund, und mit einem Befund lässt sich arbeiten.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt. Stand: Juli 2026.

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Redaktion accessibility-check.ai